Beschluss zu TOP 2
Dem Gesellschaftsvertrag der Bauherrengemeinschaft zwischen dem Markt Thalmässing und dem TV 06 Thalmässing, der Bestandteil des Beschlusses ist, wird zugestimmt.
Als Vertreter der Marktgemeinde im Sinne des § 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags werden ne-ben dem Ersten Bürgermeister ausschließlich Mitglieder aus der Gemeindeverwaltung bestimmt und zusätzlich werden die Kinder- und Jugendbeauftragte und der Seniorenbeauftragte beratend eingeladen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Torsten Hahn nimmt an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.